Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Computer Team IL KG (im folgenden kurz Computer Team genannt) Stand Jänner 2006 1. Allgemeines Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen vom Computer Team sind ausschließlich nachfolgende Verkaufs- und Lieferbedingungen maßgebend. Diese Bedingungen sind für den gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr mit uns verbindlich, auch wenn darauf z.B. bei mündlichen oder telefonischen Bestellungen nicht im besonderen Bezug genommen wird. Abweichungen von nachstehenden Bedingungen sowie vom Käufer vorgeschriebene Liefer- und Einkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung der Geschäftsleitung. Jegliche allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden vom Computer Team nicht akzeptiert und sind keine Vertragsgrundlage. Der Käufer akzeptiert diese Bedingungen, wenn nicht auf eine andere Weise jedenfalls durch Annahme der Ware. Gegenteilige Erklärungen des Kunden (abweichende Verkaufsbedingungen) sind, auch wenn sie unwidersprochen bleiben, rechtsunwirksam und gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Sollten diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen auch Rechtsgeschäften mit Verbrauchern im Sinne des KSchG zugrundegelegt werden, gelten sie nur insoweit, als sie nicht Bestimmungen des KSchG verletzen oder widersprechen. 2. Preise Unsere Preise gelten ab Lager Grazerstraße 1, Deutschlandsberg. Alle angeführten Preise sind bis zur Auftragsannahme (Auftragsbestätigung oder Lieferung) durch uns unverbindlich. Angebote sind freibleibend. Sind in den Verkaufspreisen öffentliche Abgaben enthalten, die nach Abschluß des Vertrages, jedoch vor Bezahlung des Kaufpreises erhöht werden, so ist das Computer Team berechtigt, den Käufer mit diesen zusätzlichen Nebenkosten zu belasten. Ebenso ist das Computer Team berechtigt, eine zwischen Vertragsabschluß und Lieferung nicht unerheblich zu Lasten vom Computer Team eingetretene Veränderung von Kostenverhältnissen (Währungsschwankungen, Rohstoffpreise etc.), zum Anlaß einer Vertragsanpassung oder zum Rücktritt vom Vertrag zu nehmen. Das Computer Team ist berechtigt, Vorauskasse zu begehren. Montagekosten sind, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, im offerierten Preis nicht inbegriffen. Der Kunde hat auf seine Kosten alle Vorarbeiten durchzuführen sowie die elektrischen und alle weiteren Anschlüsse vor Montagebeginn bereitzustellen. Für allfällige behördliche Bewilligungen hat der Kunde zeitgerecht Sorge zu tragen. Es bleibt dem Computer Team jedoch grundsätzlich vorbehalten, die am Tage der Lieferung gültigen Preise in Anrechnung zu bringen, insbesondere wenn durch veränderte Kostenverhältnisse (Währungsschwankungen, Rohstoffpreise usw.) sich die Preise in der Zeit zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung ermäßigen oder erhöhen. 3. Lieferbedingungen Unsere Kalkulation beinhaltet keine Zustellung. Wird eine Zustellung bei Verkaufsabschluß vereinbart, werden die Kosten entweder auf der Rechnung zusätzlich berücksichtigt oder sind direkt an das jeweilige Transportunternehmen zu zahlen. Der Versand erfolgt über die vom Kunden zu bezeichnende Speditionsfirma, die im Falle eines Exports aus Österreich alle Ausfuhrvorkehrungen zu treffen hat. Hat der Kunde keine Speditionsfirma benannt, steht dem Computer Team das Recht zur Benennung einer solchen zu. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Teillieferungen sind zulässig, Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Werden angekündigte Liefertermine (die prinzipiell als geschätzt gelten) um mehr als vier Wochen überschritten, kann der Käufer schriftlich eine Nachfrist von vier Wochen setzen und bei deren Nichteinhaltung vom Kauf zurücktreten. Die Lieferfrist wird unterbrochen, wenn die notwendigen Unterlagen und/oder Spezifikationen des Kunden fehlen oder vereinbarte Zahlungen ausständig sind. Fälle von höherer Gewalt entbinden das Computer Team von seiner Lieferpflicht. Das gleiche gilt für alle unvorhergesehenen, vom Willen vom Computer Team unabhängigen Störungen und Erschwerungen der Liefermöglichkeit, wie Betriebsstörungen aller Art, Rohstoffmangel und behördliche Maßnahmen, welcher Art auch immer. Hierzu zählt insbesondere auch der gänzliche oder teilweise Ausfall von Lieferungen, aus welchem Grund auch immer, seitens einer bestehenden oder vom Computer Team in Aussicht genommenen Bezugsquelle. Es besteht keine Verpflichtung für das Computer Team, bei Eintritt einer der vorgenannten Umstände die Eindeckung mit der vertragsgegenständlichen oder einer gleichartigen Ware bei fremden Bezugsquellen vorzunehmen. Für den Fall des Annahmeverzuges durch den Käufer verpflichtet sich derselbe pro Tag des Verzuges zur Leistung eines nicht dem richterlichem Mäßigungsrechtes unterliegenden Vergütungsbetrages in Höhe von 0,5 Prozent des Auftragswertes im Sinne des §1336 ABGB. Der Käufer verpflichtet sich weiters die darüber hinausgehenden Schäden ebenfalls gesondert zu ersetzen. Beide Parteien bestätigen Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches zu sein. Der Käufer akzeptiert Bedienungsanleitungen sowie (Treiber-)Software in englischer Sprache. Das Computer Team behält sich vor, technische und konstruktive Änderungen durchzuführen, sofern bei diesen die Eignung der Ware gegenüber der dem Kunden bei der Bestellung oder Beratung schriftlich oder mündlich übermittelten Produktbeschreibung nicht verschlechtert wird. Die gelieferte Ware muß aus Qualitätsgründen sorgfältig verpackt sein. Den Abtransport und die Entsorgung dieses Verpackungsmaterials übernimmt der Käufer auf eigene Kosten. 4. Rechnungen und Gutschriften Das Computer Team liefert die Waren grundsätzlich mit der Rechnung aus. Das heißt die Rechnung ist gleichzeitig auch der Lieferschein. Bei abweichendem Datum der Lieferung (z.B. wenn der Kunde eine Abholung ankündigt und erst zu späterem Zeitpunkt wirklich abholt) ist das durch den Kunden bei Warenübernahme zu vermerken. Rechnungen bedürfen nicht unserer firmenmäßigen Zeichnung, während Gutschriften nur Geltung erlangen, wenn sie den originalen Firmenstempel tragen und firmenmäßig gezeichnet sind. Offensichtliche Irrtümer und Fehler in Rechnungen und Gutschriften dürfen vom Computer Team jederzeit berichtigt werden. Rechtsansprüche aufgrund irrtümlicher Angaben, die in offensichtlichem Widerspruch zu den Verkaufsunterlagen des Computer Team stehen, werden nicht anerkannt. 5. Zahlungsbedingungen Grundsätzlich netto Kassa bei Warenerhalt oder Vorauszahlung in der jeweiligen Währung, die auf der Rechnung ausgewiesen ist. Fremdwährungszahlungen gelten nur schuldbefreiend, wenn sie nebenspesenfrei auf das Firmenkonto vom Computer Team überwiesen werden. Unsere Forderung gilt stets erst mit dem Zeitpunkt der Einlösung des Zahlungsmittels bzw. der Gutschrift des Forderungsbetrages auf einem von uns namhaft gemachten Bankkonto als getilgt. Zahlungen sind erst dann bewirkt, wenn die Forderung samt Anhang und Nebenspesen, insbesondere Zinsen, Eskomptspesen, Wechsel-, Stempel- und Einziehungskosten abgedeckt sind. Die Annahme von Wechsel oder Scheck gilt niemals als Zahlungsaufschub. Abweichende Zahlungsbedingungen erfordern die Schriftform der Geschäftsleitung. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in der Höhe von 1,5% pro Monat zuzüglich Umsatzsteuer, sowie die sofortige Fälligkeit aller anderen offenen Forderungen ohne jeden Abzug und unter Erlöschung aller Zahlungserleichterungen und Rabatte als vereinbart. Ferner sind sämtliche Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen. Noch ausstehende Lieferungen und Leistungen werden auch bei anderslautender Vereinbarung nur mehr per Nachnahme oder gegen Vorauszahlung ausgeführt. Das Gleiche gilt, wenn uns eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden bekannt wird. In diesem Fall sind wir auch berechtigt, von laufenden noch nicht oder teilweise erfüllten Lieferverträgen zurückzutreten. Gerät ein Kunde in Verzug, so ist das Computer Team berechtigt, Zahlungen unabhängig von dessen Widmungserklärungen auf die Forderungen (Nebenspesen, Zinsen und Kapital) anzurechnen. Für den Fall des Verzuges ist der Käufer verpflichtet, dem Computer Team sämtliche vorprozessualen Kosten, wie etwa Anwaltshonorare und Kosten von Inkassobüros zu refundieren. Der Käufer ist nicht berechtigt, eine Aufrechnung bzw. Kompensierung von Gegenforderungen vorzunehmen bzw. Zahlung, aus welchem Grund auch immer, insbesondere wegen behaupteter Mängelrügen, zurückzuhalten, ausgenommen es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen. Außerdem kann, wenn die auch innerhalb des Zahlungszieles liegenden Forderungen das dem Kunden zugesagte Kreditlimit überschreiten, nur mehr gegen Vorauszahlung oder Zahlung bei Warenübernahme geliefert werden. 6. Eigentumsvorbehalt Sämtliche vom Computer Team gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebengebühren Eigentum vom Computer Team. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Belastung unter Eigentumsvorbehalt gekaufter Ware ist während der Dauer dieses Vorbehaltseigentums unzulässig. Zugriffe Dritter auf unter Eigentumsvorbehalt vom Computer Team stehender Waren sind dem Computer Team unverzüglich und nachweislich bekanntzugeben. Bei Gefahr im Verzug sind vom Kunden auf eigene Kosten sofort selbst alle erforderlichen und zweckmäßigen Maßnahmen zur Wahrung der Interessen vom Computer Team zu ergreifen. Die in diesen Bedingungen oder in anderen Normen enthaltenen Bestimmungen über den Zeitpunkt des Gefahrenüberganges werden durch den Eigentumsvorbehalt nicht tangiert. Das Computer Team ist berechtigt, die sofortige Herausgabe aller unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu begehren, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät, wenn eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden eintritt, wenn ein gerichtliches Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eingeleitet oder beantragt wird, gegen ihn das Offenbarungseidesverfahren eingeleitet wird oder der Kunde wegen des Abschlusses eines außergerichtlichen Ausgleiches an seine Gläubiger herantritt. Der Käufer räumt der Firma Computer Team zum Abtransport der nicht vollständig bezahlten Waren gegen entsprechende Legitimitierung freien Zutritt zum Verwahrungsort zum Zwecke des Abtransports der Waren auch ohne entsprechenden gerichtlichen Titel oder Ermächtigung ein. Die Zurücknahme der Waren gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, alle Rechte vom Computer Team aus dem Rechtsgeschäft einschließlich des Rechtes, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, bleiben bestehen. Bis zum Löschen des Vorbehaltseigentums vom Computer Team gilt der Kunde als unentgeltlicher treuhändiger Verwalter der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware. Alle, durch die Geltendmachung der Rechte vom Computer Team aus dem Eigentumsvorbehalt entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers. 7. Produkthaftung Die gelieferten Waren bieten nur jene Sicherheit, die aufgrund von Zulassungsvorschriften, Bedienungsanleitungen, vom Computer-Team-eigenen Vorschriften über die Behandlung des Produktes - insbesondere in Hinblick auf allenfalls vorgeschriebene Überprüfungen - und sonstigen Hinweisen erwartet werden kann. Soweit gesetzlich zulässig ist, sind die Ersatzpflichten vom Computer Team für aus dem Produkthaftungsgesetz abgeleitete Ansprüche aus Sachschäden, die der Käufer als Unternehmer erleidet, und Produktshaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen abgeleitet werden können, ausgeschlossen. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung von Ersatzansprüchen aus Sachschäden, die er im Rahmen seines Unternehmens erleidet (Paragraph 9 Produkthaftungsgesetz). Der Kunde ist bei sonstigem Verlust allfälliger Regreßansprüche verpflichtet, das Computer Team über geltend gemachte Ansprüche von Geschädigten unverzüglich detailliert in Kenntnis zu setzen und dem Computer Team im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung sofort nach Klagszustellung den Streit zu verkünden. Sollte der Kunde Kenntnis von Fehlern des Produktes im Sinne des Produkthaftungsgesetzes erlangen, ist er zur unverzüglichen Bekanntgabe dieser Fehler an das Computer Team unter Angabe von näheren Details über den Erwerb des Produktes bei dem Computer Team (Datum, Lieferschein, Gerätenummer, Rechnungsnummer usw.) verpflichtet. Im Falle der Weiterveräußerung ist der Kunde verpflichtet, diesen Punkt 6. Produkthaftung vollinhaltlich an seinen Abnehmer zu überbinden und diesen Abnehmer in gleicher Weise zur Weiterüberführung zu verpflichten. Im Falle des Unterbleibens einer solchen Überbindung verpflichtet sich der Kunde, dem Computer Team hinsichtlich aller Ersatzansprüche, die das Computer Team aus der Produkthaftung gegenüber Unternehmen treffen und hinsichtlich aller das Produkt betreffenden Ersatzansprüche vollkommen schad- und klaglos zu halten sowie zum Ersatz aller Kosten, die dem Computer Team im Zusammenhang mit einer verschuldensunabhängigen Haftung entstehen. DasComputer Team erklärt ausdrücklich den Ausschluß der Schutzwirkung zugunsten Dritter. Sollte der Kunde im Rahmen der Produkthaftung von dritter Seite in Anspruch genommen werden, verzichtet er dem Computer Team gegenüber ausdrücklich auf Regreß. 8. Gewährleistung, Schadenersatz (gilt nicht für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes) Mängelrügen jedweder Art, insbesondere hinsichtlich der Menge und der Güte der Ware, und Rügen wegen Lieferung einer anderen Ware als bestellt und daraus abgeleitete Schadenersatzansprüche müssen bei sonstigem Ausschluß schriftlich unverzüglich nach Eintreffen bzw. Übernahme der Ware am Bestimmungsort laut Lieferschein geltend gemacht werden. Nach spätestens 8 Tagen ab Übernahme gilt die Ware als einwandfrei übernommen. Nach Veräußerung der Ware sowie im Falle irgendwelcher Änderungen an der Ware oder Einsatz bzw. Gebrauch der Ware in Verbindung mit nicht von Computer Team gelieferten Produkten sind Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Kunden jedenfalls ausgeschlossen. Nach berechtigten Mängelrügen wird das Computer Team unter Ausschluß aller weitergehenden Forderungen des Kunden nach eigenem Ermessen entweder Ersatzlieferung bzw. Austausch leisten, den Mangel beheben oder Gutschrift für die beanstandete Ware erteilen. Ersatzlieferungen erfolgen stets nur ab Lager gegen Verrechnung der aktuellen Manipulations- und Versandspesen. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind in jedem Fall ausgeschlossen. Von der Gewährleistungspflicht ausdrücklich ausgeschlossen sind Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Handlungen Dritter, Abnützung, atmosphärische und statische Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse, ungewöhnliche äußere Einflüsse, bei Feuchtigkeit, Wärme oder Kälte entstanden sind. Das Computer Team ist ebenfalls von jedweder Gewährleistungspflicht befreit, wenn an den gelieferten Waren Änderungen, Bearbeitungen oder Versuche der Mängelbehebung durch den Käufer oder Dritte vorgenommen wurden. Kommt der Käufer gegenüber dem Computer Team seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht fristgerecht nach, so entfällt die Verpflichtung vom Computer Team, für mangelhafte Waren Gewähr zu leisten. Die Gewährleistungsfrist wird in einem solchen Fall weder gehemmt noch unterbrochen. Das Computer Team kann auch nicht in Anspruch genommen werden, wenn ein Schaden durch einen Bedienungsfehler eintritt, der den Gebrauchsunterlagen, bei der Einschulung erteilten Anweisungen und Belehrungen bzw. der Vernunft im Umgang mit technischen Einrichtungen und/oder Apparaten eindeutig widerspricht. Der Gewährsleistungsanspruch des Käufers erlischt auch, wenn der Kaufgegenstand in seiner Gesamtheit oder Teile desselben innerhalb der Gewährleistungsfrist ohne vorangegangene Mitteilung an das Computer Team an einen Dritten weiterveräußert werden. Das Computer Team kann bei Mitteilung der Verkaufsabsicht des Käufers das Erlöschen der sie treffenden Gewährleistungsverpflichtung erklären, wenn durch diese Weiterveräußerung die Gewährleistungspflichten in einer für das Computer Team unzumutbaren Art und Weise erschwert wird. Das ist dann der Fall, wenn die Weiterveräußerung unter Umständen oder Voraussetzungen erfolgt, die das Computer Team in unüblichem Ausmaß (örtlich, organisatorisch, technisch, etc.) belastet oder überhaupt rechtlich unzulässig ist. Die Mängelbehebung erfolgt prinzipiell in den Geschäftsräumlichkeiten der Firma Computer Team bzw. in Vertragswerkstätten. Zur Vornahme der Mängelbehebung hat der Käufer die Ware an das Computer Team kostenfrei zuzustellen. Zustellungen bzw. Installationen vor Ort seitens dem Computer Team berechtigen den Käufer in keinster Weise auf Mängelbehebungen in diesen bzw. anderen Orten. Änderungen zum Ort der Mängelbehebung erfordern die schriftliche Form oder sind an Freiwilligkeit der Firma Computer Team gebunden. Das Recht der Firma Computer Team, zunächst innerhalb angemessener Frist den Mangel zu beheben, besteht unabhängig davon, ob es sich um einen Material-, Herstellungs- oder Funktionsmangel handelt. Das Computer Team hat schon bei der ersten Mängelrüge des Käufers das Recht, den Käufer durch Austausch gleicher Geräte oder Geräteteile zufriedenzustellen. Die zurückgenommenen Geräte oder Teile derselben gehen wieder in das Eigentum des Computer Team über. Insoweit der Käufer die Geräte nach Erhalt des Eigentumrechtes verpfändet oder mit Rechten Dritter belastet hat, hat er vorzusorgen, daß das Recht des Computer Team (Rücknahmerecht der Geräte oder Teile derselben bei Mängelrüge) durch solche Verfügungen oder rechtliche Maßnahmen nicht beeinträchtigt wird. Alle Sendungen an das Computer Team werden nur frei akzeptiert. Bei Einsendungen und Reparaturannahmen übernehmen wir keine Haftung für Schäden, die wegen mangelhafter Verpackung entstehen, auch wenn sich der Schaden in unserem Haus ereignet. Wir sind außerstande, Geräte in den Büro- oder Verkaufsräumlichkeiten zu öffnen und Reparaturen bzw. Adaptionen vorzunehmen. Reparaturaufträge oder Reklamationen werden entgegengenommen und mit größtmöglicher Sorgfalt auf dem schnellsten Wege in Vertragswerkstätten gebracht. Reparaturen bis zu öS 2.000,-- gelten vom Kunden als grundsätzlich genehmigt, auch bei, durch den Kunden reklamierter, jedoch vom Computer Team abgelehnter Garantie (Fremdeingriff, Fehlbedienung, usw.). Bearbeitungszeiten bis zu drei Monaten gelten generell vom Kunden akzeptiert. In speziellen Einzelfällen - z. B. durch die Garantiebehandlung beim Hersteller in Übersee - kann diese Zeit auch überschritten werden, ohne daß dem Kunden Schadenersatzansprüche erwachsen. Soweit die Haftung für die Firma Computer Team ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung deren Geschäftsführer, Angestellte, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Gewährleistungsfrist beträgt, soweit nicht anders schriftlich festgelegt, sechs Monate ab Lieferung. 9. Rücksendungen und Umtausch Rücksendung oder Umtausch von Handelswaren erfolgt ausschließlich nur mit schriftlicher Genehmigung der Geschäftsleitung, sofern die Ware originalverpackt und in neuwertigem Zustand ist. Die Rücknahme jeglicher Sonderanfertigungen, Software und Verschleißteilen ist jedenfalls ausgeschlossen. Sämtliche anfallenden Frachtspesen gehen zu Lasten des Käufers. Für den Fall einer vereinbarten Rücksendung behält sich die Firma Computer Team vor, einen angemessenen Betrag als Spesenersatz für Handhabung (Stornogebühr) und die Abnützung der retournierten Ware zu Lasten des Käufers festzulegen. 10. Erfüllungsort und Gerichtsstand Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt streitwertunabhängig gemäß §104JN die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Deutschlandsberg als vereinbart. Die Firma Computer Team ist jedoch nach eigenem Ermessen berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Der Kunde verpflichtet sich, alle im Zusammenhang mit allfälligen Vertragsverletzungen auflaufenden Kosten, insbesondere auch der rechtsfreundlichen Vertretung von Computer Team auch ohne gerichtlichen Zuspruch (auf Basis der autonomen Honorarrichtlinien in der jeweils letztgültigen Fassung) zu tragen bzw. diese dem Computer Team bei allfälliger Inanspruchnahme unverzüglich zu ersetzen. Auf alle Geschäftsfälle ist österreichisches Recht anzuwenden unter ausdrücklichem Ausschluß des UNKaufrechtes. 11. Zeichnungen und Unterlagen An allen Zeichnungen, Entwürfen, Kostenvoranschlägen und anderen Unterlagen behaltet das Computer Team das ausschließliche Eigentums- und Urheberrecht vor. Solche Unterlagen werden dem Kunden persönlich anvertraut und dürfen ohne schriftliche Genehmigung weder Dritten zugänglich gemacht noch kopiert werden. Sie sind uns sofort auf Verlangen zurückzustellen. Zuwiderhandlungen verpflichten den Kunden zu vollem Schadenersatz und berechtigen uns zum Vertragsrücktritt. 12. Software Soweit Computerprogramme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein einfaches und beschränktes Nutzungsrecht eingeräumt. Das heißt, er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstandenen Schaden. Bei den zu dem Lieferumfang gehörenden Programmes handelt es sich um von Seiten des Verkäufers ungeprüfte Standardsoftware, für deren Funktion, Mängelfreiheit und evtl. Fehlerhaftigkeit der Käufer keinerlei Haftung und Gewährleistung übernimmt. 13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen (Salvatorische Klausel) Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, so wird sie durch eine Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen nahe kommt. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen der Vereinbarung zwischen dem Computer Team und dem Kunden unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen nicht berührt. Das Computer Team nimmt die ihm in diesem Vertrag zugestandenen Rechte und Verzichtserklärungen des Käufers mit Vertragswirksamkeit hiermit an. 14. Datenschutz Der Käufer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, daß seine für das Rechtsgeschäft notwendigen Firmendaten EDV-mäßig erfasst und verarbeitet werden. |
|